Antwort auf die Stellungnahme «Relativ oder absolut?» von Herrn Dustmann bezüglich meines Aufsatzes «Beitrag zur Untersuchung der Postulate der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein»

Elemente der Naturwissenschaft 70, 1999, P. 52-58 | DOI: 10.18756/edn.70.52

Abstract:

Zuerst möchte ich Herrn Dastmann aufrichtig danken für seine sachliche Stellungnahme zu meinem Aufsatz: «Beitrag zur Untersuchung der Postulate der Speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein» (Elemente der Naturwissenschaft 68/1998). In meiner Antwort werde ich seinen Gedanken chronologisch nachgehen. Ich werde mich dabei hauptsächlich auf die ersten vier Paragraphen konzentrieren und nur einige kurze Bemerkungen zum letzten Abschnitt «Die Rapidität als Maß der wirklichen Geschwindigkeit» machen.

Im Laufe dieser Entgegnung werde ich zeigen müssen, daß die meisten Interpretationen Dastmanns meinen Intentionen nicht gerecht werden. Ich bedaure, daß wegen meiner offensichtlich zu kurz gefaßten Ausführungen solche Mißverständnisse entstanden sind.

Es ist mir bekannt, daß heutzutage «die Gültigkeit der Newtonschen Gesetze bzw. der klassischen Physik in den Bezugssystemen B und Z nur in modifizierter Form vorausgesetzt wird, genauer gesagt in asymptotischer Form für den Grenzfall kleiner Geschwindigkeiten». Es ging aber nicht um die Spezielle Relativitätstheorie, so wie sie heutzutage hinsichtlich der klassischen Physik gedacht wird. Mir ging es nur um die Konsistenz der von Einstein 1905 (aber auch 1917 und 1922) publizierten Gedanken. Somit ist die Bemerkung von Dustmann zu Punkt l.b meines Aufsatzes m.E. inhaltlich nicht sachgemäß. Auch der Verweis auf den historischen Kontext Einsteins, nämlich wie Einstein «die Probleme der Mechanik, z.B. die Bewegung des [52] Elektrons im elektromagnetischen Feld» damals behandelte, ändert daran nichts. Die Mitberücksichtigung dieses historischen Kontexts habe ich gemäß dem dargestellten methodischen Konzept absichtlich außer acht gelassen. Dies sollte erst im zweiten und dritten methodischen Schritt zur Sprache kommen, während im ersten Schritt nur die Konsistenz der Begriffsurteile in der als Resultat formulierten und publizierten Theorie von 1905 geprüft werden sollte. Somit ist die genannte Bemerkung von Dustmann m.E. auch methodisch nicht sachgemäß. [...]